Wenn ein Mensch durch emotionale oder psychosomatische Störungen beeinträchtigt ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Einzel-, oder eine Gruppentherapie. Sollten Sie privat versichert sein, erkundigen Sie sich bitte frühzeitig, inwieweit psychotherapeutische Leistungen Bestandteil Ihres Tarifs ist. In der Regel ist aber auch hier eine Kostenübernahme möglich. In begrenztem Umfang ist es möglich die Partnerin bzw. den Partner oder andere Familienangehörige in die Behandlung einzubeziehen. Den Antrag auf Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung stellen Sie und ich nach mehreren unverbindlichen vorbereitenden Vorgesprächen gemeinsam.
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